AGB

1. Geheimhaltung

Beide Parteien sind verpflichtet, Daten und Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, vertraulich zu behandel.

2. Gültigkeit

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Leistungen, welche von Metrinics GmbH, erbracht werden. Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung der AGB durch den Auftraggeber ein. Die Metronics GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die AGB unserer Vertragspartner haben nur Geltung, sofern sie von der Metronics GmbH ausdrücklich anerkannt worden sind.

Bei Widersprüchen unter den Vertragsbestandteilen gilt folgende Reihenfolge: 1. Vertrag, 2. diese AGB, 3. Vertragsanhänge.

3. Lieferung

Für Umfang und Lieferung ist der abgeschlossene Vertrag massgebend. Mehraufwand auf Grund von Hard- und Softwarefehlern, sowie nicht voraussehbarer Integrationsprobleme, sind nicht enthalten.
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren unmittelbar nach Empfang auf Mängel zu überprüfen. Mängel sind innerhalb von zehn Tagen nach Empfang bzw. Eingang der Waren am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Alle anderen Gewährleistungen- oder Schadenersatzforderungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere auch für Folgeschäden. Der Kunde ist im Falle von Mängeln nicht berechtigt, die Zahlung des geschuldeten Preises ganz oder teilweise zu verweigern oder zu verzögern.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer. Veränderte Wechselkurse berechtigt die Metronics GmbH zu entsprechenden Preisanpassungen. Termine, die weniger als ein Arbeitstag vorher, von Seite des Kunden, abgesagt werden, werden verrechnet. Der Arbeitsweg gilt als Arbeitszeit und wird verrechnet. Die Metronics GmbH behält sich das Recht vor, allfällige Nachbelastungen durch den Hersteller weiterzugeben.

Dienstleistungen ausserhalb der Standartarbeitszeiten (Mo -Fr 08:00 bis 19:00) werden mit einem Zuschlag von 50% (Mo – Fr 19:00 – 08:00, Samstag) beziehungsweise 100% (Sonntag) verrechnet.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen der Metronics GmbH sind, sofern nicht anders ausgewiesen, innert 10 Tagen rein netto zu begleichen. Zahlungsverzug löst, ohne besondere Mahnung, einen Verzugszins in der Höhe von fünf Prozent ab dem Tag der Fälligkeit aus. Aufwendungen für Mahnverfahren werden mit 20.00 CHF pro Mahnung verrechnet. Durch die Geltendmachung von Mängeln wird die Fälligkeit unserer Forderungen nicht berührt. Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um schriftlich von uns anerkannte oder rechtskräftige festgestellte Gegenforderung handelt.

6. Eigentumsvorbehalt

An allen verkauften Artikeln behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor. Wir sind berechtigt auf Kosten des Kunden die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes bei der zuständigen Amtsstelle zu verlangen.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutz des Eigentums der Metronics GmbH mitzuwirken.

7. Garantie, Ersatz Hard- und Software

Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Bestimmungen und Fristen des Herstellers. Bei Austauschsendungen gehen Nebenkosten, wie z.B. die Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Steuern, Abgaben, Zöllen, Ausfuhr-, Durchfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen zu Lasten des Kunden. Defekte Teile müssen innerhalb von zehn Kalendertagen zur Metronics GmbH retourniert werden. Die Rücksendung und das Eintreffen der Ware am Bestimmungsort müssen schriftlich belegt werden. Die Laufzeit beginnt mit der Auslieferung an den Kunden. Ausgeschlossen sind Schäden infolge mangelhaften Unterhalts, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von der Metronics GmbH ausgeführter Bau- und Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, welche die Metronics GmbH nicht zu vertreten hat. Ebenfalls ausgeschlossen sind Tatbestände, welche durch die Sachversicherung des Kunden gedeckt sein müssen, wie Feuer, Elementarereignisse und Wasser. Die Garantie oder der Ersatz Hard- und Software erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Metronics GmbH Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen. Ferner, wenn der Kunde nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Frauenfeld.

Stettfurt, den 10.9.2015